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Ihr Spezialist für Vermietung, Verkauf und Zubehör - Raddingsdorferstr. 1 - 23923 Boitin-Resdorf - +49 (0)1794170493
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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und Kundeninformationen für Verbraucher/ Privatpersonen (B2C) und Vermietung

AGB I   B2C (Business-to-Consumer) 

AGB II  Vermietung

AHA-Anhänger Hagen, mit Sitz und Büroanschrift in Raddingsdorfer Str. 1, 23923 Boitin-Resdorf, Deutschland


AGB I (Business-to-Consumer)

§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (AHA-Anhaenger Hagen) über die Internetseiten www.aha-anhaenger.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren . Wir verkaufen die Ware teilweise oder ausschließlich als Kommissionär in eigenem Namen auf fremde Rechnung, das heißt für einen Dritten als Eigentümer der Ware. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten sind ungeachtet dessen wir.
(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Amazon Pay, Sofort) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" / "jetzt kaufen", "kostenpflichtig bestellen", "bezahlen" / "jetzt bezahlen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Individuell gestaltete Waren
(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das OnlineBestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.
(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.

 § 4 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten
(1) Zahlung über Klarna In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister Klarna Bank AB (publ) (Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden; „Klarna“) bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna: Lastschrift („Pay Now“) Kreditkarte ("Pay Now") Sofortüberweisung („Pay Now“) Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung und/ oder Ratenkauf und/ oder Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Nähere Informationen zu Klarna sowie die Klarna Nutzungsbedingungen für Deutschland finden Sie unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/user und https://www.klarna.com/de/.
(2) Zahlung über "PayPal" / "PayPal Checkout" Bei Auswahl einer Zahlungsart, die über "PayPal" / "PayPal Checkout" angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. (22-24 Boulevard Royal L-2449, Luxemburg; "PayPal"). Die einzelnen Zahlungsarten über "PayPal" werden Ihnen unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz sowie im OnlineBestellvorgang angezeigt. Für die Zahlungsabwicklung kann sich "PayPal" weiterer Zahlungsdienste bedienen; soweit hierfür besondere Zahlungsbedingungen gelten, werden Sie auf diese gesondert hingewiesen. Nähere Informationen zu "PayPal" finden Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 

§ 6 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Soweit Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns darüber in Kenntnis gesetzt werden und dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht: - für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden; - soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(4) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
(5) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht: - für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden; - soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben; - bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben; - bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
c) Garantie/Handbuch  EDUARD  ( Link ) 

 § 7 Altteilrückgabe, Altteilpfand
(1) Soweit im konkreten Angebot ausgewiesen, wird zusätzlich zum Kaufpreis ein Altteilpfand erhoben. Die Höhe des Altteilpfandes ist im jeweiligen Angebot angegeben. Das Altteilpfand ist zusammen mit dem Kaufpreis an uns zu zahlen, es sei denn Sie übereignen uns vor der Versendung der Kaufsache ein baugleiches Altteil, welches den Anforderungen gemäß Abs. 3 entspricht (in diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Altteilpfandes).
(2) Sie erhalten das Altteilpfand zurückerstattet, wenn Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Kaufsache ein baugleiches Altteil übereignen, welches den Anforderungen gemäß Abs. 3 entspricht. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Altteils bei uns.
(3) Das von Ihnen zu übereignende baugleiche Altteil muss ein unbeschädigtes Gehäuse aufweisen, im Originalkarton übersandt werden und es dürfen keine originalen Bauteile fehlen. Andernfalls bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Altteilpfandes bestehen und Sie erhalten das übersandte Altteil zurück. Sie tragen die Kosten und die Versandgefahr für die Übersendung des Altteils. Unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen.
 
§ 8 Rechtswahl
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.



II.Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

Andy Hagen Raddingsdorfer Str.1, 23923 Boitin-Resdorf, Deutschland Telefon:038821 159994 E-Mail: service@aha-anhaenger.de
. AHA ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
 Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1.1:  B2C (Business-to-Consumer).

 3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch .
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Verhaltenskodizes
4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf.

5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung 
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
6.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
6.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

7. Lieferbedingungen
7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
7.2. Soweit Sie Verbraucher sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1.1:  B2C (Business-to-Consumer).

 

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service

ENDE AGB I B2C (Business-to-Consumer

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AGB II  Vermietung

Nr. 1. Definition
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist mit AHA (AHA-Anhänger Hagen) gemeint und mit ‚Mieter ‘ der Mieter/in
Nr. 2. Umfassende und ausschließliche Geltung
a.Mietgegenstände sind Gegenstände die auf eine bestimmte Zeit entgeltlich dem Mieter zur Nutzung, innerhalb Deutschland überlassen wird (siehe7d). 
b Vermietung von Gegenständen, außer Fahrzeug, sind nur für den privaten Zwecke erlaubt.
Nr. 3 Übergabe und Rücknahme
a. AHA stellt dem Mieter die Vertraglich bestätigten Gegenstände ordnungsgemäß und Verwendungstauglich bereit.
b. Bei Abholung ist der deutschen Führerschein (bei Fahrzeugen) sowie Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
c. Kann der Mieter die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, ist AHA berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten, ohne dass der Mieter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung des Vertrages berechtigt ist.
d. Der Mieter bestätigt, dass die Gegenstände in einwandfreiem bzw. beschriebenem Zustand, ausgestattet und bei Notwendigkeit mit Zulassungsbescheinigung I und dem Vertraglichen Zubehör übergeben wurde. Bei Verlust haftet der Mieter.
e. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Auslieferung der Sitz von AHA vereinbart.
f. Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung von AHA einzuholen. Andernfalls ist AHA berechtigt, sich den Besitz des Gegenstände auf Kosten des Mieters zu verschaffen und die zusätzliche Nutzung der Gegenstände zu berechnen.
g. Dies gilt auch bei längerfristigen Mieten für den Fall, dass der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als eine Woche im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht nachkommen kann. 
h. Abholung und Rückgabe der Gegenstände hat vollständig zu erfolgen und ist nur während der normalen Geschäftszeit möglich. 
i. Bei ungenehmigter Rückgabe der Gegenstände außerhalb der Geschäftszeit oder an einem anderen Ort als vereinbart, verlängert sich der Mietvertrag bis zum Beginn der nächsten Geschäftszeit von AHA beziehungsweise bis AHA die Gegenstände wieder in unmittelbarem Besitz nimmt. Bis dahin trägt der Mieter das Risiko einer Beschädigung sowie Verlustes der Gegenstände. Etwaige Kosten, die AHA dadurch entstehen, sind vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen.
Nr.4. Benutzung des Mietgegenstand
a. Zur Benutzung der Gegenstände sind nur die im Vertrag genannten Mieter berechtigt.
b. Bei Firmenanmietung dürfen angestellte Mitarbeiter vom Mieter beauftragt werden. Der Mieter haftet für jene . Der Mieter muss die Tauglichkeit zur Nutzung der Gegenstände prüfen und sicherstellen.
c. Die Benutzung der Anhänger ist nicht gestattet für den Transport von Bauschutt, Tieren, Baumaschinen, zur Weitervermietung, zur Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe (GGVSE).
d. Bei der Be,- und Entladung müssen die Gegenstände mit dem Zugfahrzeug fest verbunden sein. Bei Vorhandensein von Stützen, wie bei Autotransportanhänger, sind diese zur Schadensabwendung laut Einweisung zu benutzen. Bei nachweislicher Missachtung besteht keine Haftung von Seitens AHA.
f. Der Mieter hat die Gegenstände während der Mietdauer schonend zu behandeln. Bei Fahrzeugen die Verkehrssicherheit und Reifendruck regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. 
g. Die Mietgegenstände sind vor Zugriff Dritter zu sichern. 
h. Der Mieter ist verpflichtet Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern. Bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Verpflichtungen droht dem Mieter trotz eventuell gezahlter Gebühr zur Haftungsbeschränkung, die volle Haftung für den eingetretenen Schaden.
Bei evtl. Reparaturen muss zuvor das Einverständnis von AHA schriftlich eingeholt werden. 
Bei Langzeitmieten , ab 3 Monate, ist der Mieter für Reparaturen und HU auf seine Kosten verpflichtet.
Nr.5. Schäden, Unfall, Diebstahl,..
a. Bei jedem Unfall, Diebstahl, Raub, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden durch dritte hat der Mieter unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall/die Beschädigung polizeilich aufgenommen wird. 
b. Der Mieter ist verpflichtet, AHA unverzüglich über jeden Schaden zu informieren und AHA spätestens zwei Tage nach dem Schadenereignis über alle Einzelheiten und Beteiligte schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden, sowie bei selbstverschuldeten Unfällen/Beschädigungen ohne Mitwirkung Dritter. Beweismittel (Zeugen, Spuren) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren, sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadensursache und des -herganges gehört. 
c. Den Mieter trifft die Beweislast dafür, dass die Polizei die Unfallaufnahme verweigert hat. Dem Mieter ist untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige Schaden und/oder Schuld anerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen. Bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Verpflichtungen zur Schadenaufklärung droht dem Mieter trotz eventuell gezahlter Gebühr zur Haftungsbeschränkung, die volle Haftung für den eingetretenen Schaden. 
d. Zuwiderhandlungen gegen eine der vorstehenden Bestimmungen berechtigen AHA zur fristlosen Kündigung oder zum Rücktritt vom Mietvertrag. Schadensersatzansprüche des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt hingegen der Schadensersatzanspruch, die AHA aus Grund der Verletzung von einer der vorstehenden Bestimmungen (siehe 5 a. b. c.) entsteht 
Nr.6. Preise /Zahlungen 
a. Preise gelten ohne jeden Nachlass. Die Zahlungswährung ist Euro und beinhaltet die aktuelle gesetzliche MwSt. 
b. Der Mietpreis ist bei Reservierung über Vorkasse zu entrichten. Dieses kann per Überweisung, vor Ort oder Paypal geschehen.  Die Zahlung muss binnen 7 Tage nach Reservierungsbestätigung bei AHA eingegangen sein. Sollte dieses nicht geschehen erlöscht die Reservierung und AHA kann den Mietgegenstand frei weitervermieten.
c. Bei unmittelbarer Anmietung mit direkter Mitnahme ist bei Abholung in bar zu zahlen. 
d. Die Kaution für den Mietgegenstand ist bei Abholung in bar zu hinterlegen. 
e. Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, sofern keine Beschädigungen vorliegen. 
f. Bei Langzeitmieten können gesonderte Zahlungen schriftlich vereinbart werden. 
g. Bei verspäteter, auch unverschuldeter Anhängerrückgabe, also nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer, ist AHA-Anhänger Hagen berechtigt, für den überschreitenden Zeitraum eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Doppelten zuvor vereinbarten Tagesmiete zu erheben. Wird das Fahrzeug nicht an der Mietstation, an der es angemietet wurde, beziehungsweise nicht am vereinbarten Ort zurückgegeben, so ist der Mieter zur Erstattung der Rückführungskosten verpflichtet, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Es wird eine Kilometerpauschale ab/bis Mietstation von 0,96 Cent je gefahrenen Kilometer berechnet.
h. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, wobei die abrede widrige Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten davon nicht umfasst ist, so gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert. 
Nr.7.Versicherungsschutz 
a. Fahrzeuge sind gesetzlich Haftpflichtversichert
b. Eine Teilkasko ( Haftungsbeschränkung) kann zusätzlich für 0,98 Euro je Miettag, abgeschlossen werden.
c. Teilkaskoschäden mit 150,- Euro Selbstbeteiligung . Inhaltliche Abdeckung wie Feuer-, Glasbruch- und Haarwildschäden, sowie Diebstahl oder Raub. Seitens unberechtigter Dritter sind nicht mitversichert.
d. Außerhalb von Deutschland besteht kein Versicherungsschutz. Dieses ist nach schriftlicher Zustimmung durch AHA innerhalb der EU und Versicherungszuschlagszahlung in Höhe von 1,48 Euro je Miettag möglich. Die Teilkasko( siehe 7b,c) ist inkludiert.
e. Ein Versicherungsschutz für das Ladegut ist nicht enthalten.
f. Für alle weiteren Mietgegenstände ist keine Versicherung von seitens AHA vorhanden. 
g. Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn kein Mietvertrag besteht, ein unberechtigter Dritter den Mietgegenstand bei Eintritt des Versicherungsfalles nutzt oder gegen Nr. 7d. verstößt.
Nr. 8. Mieterhaftung
 a. Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Mietgegenstand entstehende oder durch seinen Betrieb und/oder seine unsachgemäße Bedienung verursachte Schäden oder den Verlust des Mietgegenstandes und/oder Zubehör grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln bis zum vollen Mietgegenstandswert. Der Mieter haftet auch für Schäden, die erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes festgestellt werden, etwa bei Rücknahme des Fahrzeugs bei Dunkelheit oder in stark verschmutztem Zustand. 
 b. AHA muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit der Mietgegenstand nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörige, Angestellte oder Sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Mietgegenstand in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt, die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche durch AHA notwendigen Feststellungen zur Person und Sache beweiskräftig festzustellen. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden oder Verlust des Mietgegenstandes auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. 
c. Weiter haftet der Mieter, soweit angefallen, für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Mietausfall, etwaige weitere entstehende Kosten, sowie einer Kostenpauschale von 40,00 Euro. 
d. Mehrere Mieter / Fahrer haften als Gesamtschuldner. 
e. Die Schadensbeteiligung gilt neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, nicht jedoch zugunsten des unberechtigten Nutzers des Mietgegenstandes. 
f. Die Schadensbeteiligung ergibt sich aus Nr. 7
g. Die vereinbarte Haftungsbeschränkung (7b) erfasst lediglich Beschädigungen oder Verlust des Mietgegenstandes durch nachfolgende Ereignisse: Schäden die durch Brand und Explosion entstehen, sowie Bruchschäden an der Verglasung des Mietgegenstandes. Folgeschäden sind hiervon nicht erfasst. Die Entwendung des Anhängers durch Diebstahl oder Raub seitens eines unberechtigten Dritten. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Mieters zurückzuführen sind. 
h. Die Haftung des Mieters für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht ausgeschlossen werden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vom Mieter/berechtigten vorsätzlich verursachte Schäden. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensverursachung ist AHA berechtigt, den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Im Fall grob fahrlässigen Verletzung einer oder mehrerer Punkte dieser AGB I Vermietung ist AHA berechtigt, den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter. Soweit die Pflichtverletzung weder für den Schadenseintritt noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsbeschränkung ursächlich geworden ist, entfällt die Haftungsbeschränkung nicht. 
i. Bei polizeilicher Schadensaufnahme werden die Schadenersatzansprüche gegen den Mieter erst fällig, wenn AHA Gelegenheit zur Einsichtnahme, in die amtliche Ermittlungsakte hatte. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt in diesem Falle spätestens 6 Monate nach Rückgabe des Mietgegenstandes. Der Mieter stellt AHA von sämtlichen Buß-, Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich von Verstöße des Mieter, von AHA fordern. Für die Bearbeitung solcher Sachverhalte erhebt AHA, für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von 40,00 Euro, es sei denn der Mieter weist nach, dass AHA ein geringerer Aufwand entstanden ist.
 j. Der Mieter trägt die Haftung das sein Zugfahrzeug dem Mietanhänger entsprechend zugelassen ist um den Mietanhänger zu benutzen. Darunter zählt unter anderem die Stützlast sowie das zugelassenen Gesamtgewicht. 
Nr.9. Haftungsbefreiung von AHA
a. AHA haftet nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung oder einem Ausfall des Mietgegenstandes ergeben oder die durch Unfall, verspätete Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Mietgegenstandes herbeigerufen werden, es sei denn, AHA oder sein Erfüllungsgehilfe haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 
b. AHA übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im/am Mietgegenstand zurückgelassen werden.
c. Bei unrechtmäßiger Einbehaltung des Mietgegenstandes erlöscht jeglicher Versicherungsschutz. 
d. Der Mietgegenstand wird nach nicht Rückgabe entsprechend dem Vertrag als Straftat bei der Polizei angezeigt. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind durch den Mieter zu tragen. 
Nr.10.Kostenpflichtige Anmietung /Stornierung
a. Bei Mietzusage / Auftragserteilung durch den Mieter, ist dieses verbindlich. AHA wird die Anmietung verbindlich bestätigen. 
b. Die Auftragserteilung ist bindend und kann bis zwei Wochen(14 Tage) nach Erhalt der Auftragsbestätigung in schriftlicher Form widerrufen werden. 
c. Die Anmietung kann bis 6 Tage vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Dieses muss in schriftlicher Form erfolgen.
d. Bei einer Stornierung bis 2 Tage vor Mietbeginn sind 50 % der vereinbarten Mietsumme zu zahlen. 
Dieses muss in schriftlicher Form erfolgen
e. Stornierung oder nicht erscheinen , weniger als Nr.10.d , ist die volle Mietsummer zu zahlen. 
f. bei nicht erscheinen ist AHA berechtigt, nach 24 Stunden Wartezeit den Mietgegenstand neu zu vermieten. 
g. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. 
Nr.11. Persönliche Daten / Datenschutz 
a. Der Mieter und/oder Fahrer ist mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung seiner persönlichen Daten einverstanden. Dieses erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie dient der Vertragsabwicklung und der Wahrung berechtigter Interessen von AHA. 
b. Aus berechtigtem Interesse von Straftatvereitelung sind die Mietgegenstände  mit Trackingchips ausgestattet. Die Daten werden nur bei Strafhandlung wie Diebstahl, unerlaubtes Entwenden oder Nutzen, durch rechtliche Maßnahmen verwendet.  Dieses erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.  
Nr.12. Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit 
Die eventuelle Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen vorstehenden Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit sich aus diesen Mietbedingungen Unklarheiten ergeben oder Regelungen fehlen, sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung entsprechend anzuwenden. 
Nr.13. Erfüllungsort/ Gerichtsstand 
a. Erfüllungsort ist grundsätzlich der Geschäftssitz von AHA. 
b. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Schwerin als Gerichtsstand vereinbart. 
c. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

ENDE  AGB II Vermietung


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